Berufsunfähigkeitsschutz für Selbstständige: Was beim Abschluss einer BU-Versicherung entscheidend ist

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen

Das Risiko, seinen Beruf irgendwann nicht mehr ausüben zu können, wird im allgemeinen noch immer stark unterschätzt. Laut Statistik muss bereits jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Rentenalter aufhören, zu arbeiten. Und davon sind nicht nur ältere Menschen betroffen.

Immerhin sind 12 Prozent aller Erwerbstätigen noch keine 40 Jahre alt, wenn sie erstmalig eine Rente vom Staat beziehen müssen. Fakt ist, niemand weiß genau, was im nächsten Augenblick passieren kann. Verbraucherverbände empfehlen daher auch Selbstständigen, sich so früh wie möglich um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu kümmern.

Der gesetzliche Schutz reicht nicht aus

Die Gründe liegen auf der Hand. Denn der Staat hat die Ansprüche für alle nach 1960 Geborenen drastisch gekürzt. Während Angestellte bei einer besonders schweren Erkrankung noch darauf hoffen können, dass sie von der gesetzlichen Rentenversicherung aufgefangen werden, ist dies für die meisten Selbständigen weitestgehend aussichtslos.

Doch auch bei dieser sogenannten Erwerbsminderungsrente entscheiden bereits wenige Stunden über halb oder voll – somit über ausreichend zum Leben, oder eben nicht. Hierbei gilt: Sollten Sie noch in der Lage sein, zwischen drei und sechs Stunden arbeiten zu können, dann erhalten Sie vom Staat lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Sind es mehr als sechs Stunden, dann gibt es gar nichts mehr.

Dabei liegt das Hauptaugenmerk nicht auf der Frage, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur, ob Sie arbeiten können. Wer theoretisch im Stande ist, dem kann eine andere Tätigkeit zugewiesen werden. Hierfür muss tatsächlich noch nicht einmal ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Selbstständige haben oft keine Ansprüche

Als Selbstständiger zahlen Sie möglicherweise freiwillig in die Rentenkasse ein. Und sie hoffen vielleicht, sich damit ausreichend abgesichert zu haben. Im Ernstfall stellt sich das jedoch oftmals als fataler Fehler heraus. Denn der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur dann, wenn die erforderlichen Pflichtbeiträge regelmäßig einbezahlt wurden.

Das heißt, es müssen vor dem 1.1.1984 fünf Beitragsjahre liegen, bzw. muss man ab 1984 jeden Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Das ist nicht leicht. Wer also eine selbständige Tätigkeit beginnt, sollte genau überlegen, in wieweit es sinnvoll und lohnenswert ist, seine Anwartschaften zu erhalten.

Gerade deshalb ist es für Existenzgründer enorm wichtig, sich und die eigene Arbeitskraft durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Worauf Selbstständige besonders achten sollten

Grundsätzlich sollten Selbstständige beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf dieselben Kriterien achten, die auch auf Angestellte zutreffen. Wichtig beim Abschluss einer BU-Versicherung ist vor allem, dass die Versicherungsbedingungen eine hohe Qualität aufweisen.

Dazu zählen u.a. ein weltweiter Versicherungsschutz, der Verzicht auf abstrakte Verweisung, die Möglichkeit der Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung und dass keine Anzeigepflicht bei Änderung von Beruf oder Hobby besteht.

Was Verbraucher mitunter unterschätzen ist, dass je nach Berufsgruppe und individuellem Risiko unterschiedliche Anbieter das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten. Jedoch wirken sich aufgrund der starken Wettbewerbssituation die heutigen Tarife zumeist positiv auf die Preise und Leistungen für viele Berufsgruppen und auch auf Selbständige aus.

Verweisung und Umorganisation

Auch wenn nur selten so explizit praktiziert, kann ein Berufsunfähigkeitsversicherer grundsätzlich für den Leistungsfall ein Verweisungsrecht vereinbaren. Diese abstrakte und konkrete Verweisung ist gesetzlich verankert.

Obwohl der Versicherte berufsunfähig in seinem bisher ausgeübten Beruf ist, so übt er bei der konkreten Verweisung eine andere Tätigkeit aus. Verweist der Versicherer ihn auf diese Tätigkeit, handelt es sich um eine konkrete Verweisung.

Wichtig für Selbstständige ist in diesem Fall, dass das Versicherungsunternehmen prüfen kann, ob eine Umorganisation des Betriebes realisierbar ist, um eine Berufsunfähigkeit dauerhaft zu vermeiden. Der Versicherer hat im Rahmen dieser Prüfung ein Anrecht auf Einblick in sämtliche Unterlagen, welche die betriebliche und wirtschaftliche Situation des Betriebs wiederspiegeln.

Hierbei gilt zu beachten, dass es oftmals in den Versicherungsbedingungen keinerlei klare Definition auf die Umorganisation eines Betriebes gibt, so dass hier vielfältige Auslegungsmöglichkeiten bestehen. Der Kunde wird somit nicht selten im Unklaren darüber gelassen, welchen Umfang die Prüfung des Versicherers im Anspruchsfall hat.

Somit ist klar, dass es selbständige Unternehmer bzw. Freiberufler gar nicht so leicht haben, eine Berufsunfähigkeit gegenüber dem Versicherer geltend zu machen. Generell gelten aber die folgenden Punkte als relevant dafür, ob eine Umorganisation zumutbar ist:

  • gesundheitliche Aspekt
  • Möglichkeit trotz Erkrankung eine andere Tätigkeit innerhalb der Firma auszuüben, welche angemessen und in leitender Funktion ist
  • neue Funktion darf keine Verlegenheitstätigkeit sein
  • wirtschaftliche Aspekt
  • Umorganisation muss ohne großen finanziellen Aufwand machbar sein

FAZIT

Für Selbständige ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung weniger relevant. Vielmehr sollte im BU-Vertrag eine detaillierte Regelung zur Ausgestaltung der Möglichkeit der Umorganisation berücksichtigt werden.

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

JETZT NICHTS MEHR VERPASSEN!

Die spannendsten Geschäftsideen und noch mehr Wissen gibt es auch direkt per E-Mail.
Trage Dich hier ein und Du bekommst den kostenlosen Newsletter ab sofort monatlich zum mitlesen.

Schreibe einen Kommentar

Cookie Consent mit Real Cookie Banner