Arbeitserfassung ist Pflicht: Wie geht es weiter mit Vertrauensarbeitszeit?

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im vergangenen September ist klar, dass die Arbeitszeiterfassung künftig für alle Unternehmen zur Pflicht wird. Wann das Urteil jedoch umsetzt werden sollen, ist noch nicht festgelegt. Arbeitgeberverbände schlagen indes Alarm und vermuten, dass diese Maßgabe den Arbeitsalltag negativ beeinträchtigen könnte.

Doch ist Zeiterfassung wirklich so anstrengend und stressig, wie es den Anschein hat? Und wie wird sich die Vertrauensarbeitszeit in Zukunft auf das Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverhältnis auswirken?

Was ist mit Vertrauensarbeitszeit gemeint?

Das gezielte Protokollieren von Arbeitsbeginn und Arbeitsende von Angestellten wirft einen dunklen Schatten auf die flexible Arbeitsweise. Damit ist die Vertrauensarbeitszeit gemeint. Arbeitnehmer konnten bisher selbst entscheiden, wie und wann sie sich ihre Arbeit einteilen. 

Dabei galt es natürlich, das Vertrauen des Arbeitgebers nicht überzustrapazieren, Aufgaben abzuarbeiten und selbstverständlich vertraglich festgesetzte Arbeitsstunden einzuhalten. Bei dieser Arbeitszeitvariante gab es bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes keine Zeiterfassung. Das könnte sich aber tatsächlich ändern. 

Lassen sich Zeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit kombinieren?

Viele Unternehmen sind der Ansicht, dass Vertrauensarbeitszeit auch in Zukunft noch möglich sein müsse. Dabei soll einer Kombination aus Arbeitszeiterfassung sowie Vertrauensarbeitszeit nichts im Wege stehen. Die Arbeitszeiterfassung übernehmen die Arbeitnehmer selbst und legen fest, wann und wie sie arbeiten. Der Arbeitgeber hingegen stellt lediglich ein spezielles System zur Arbeitszeiterfassung zur Verfügung und kann sich somit mehr Informationen zur Arbeitsweise des Arbeitnehmers beschaffen.  

Insgesamt soll die Zeiterfassung mehr Zeit sparen und dank geringem Aufwand für alle Parteien eine gewisse Übersicht bieten. Dazu stehen inzwischen sogar verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Das gewünschte Modell kann häufig mit bestehenden Systemen verknüpft und den jeweiligen Bedürfnissen des Unternehmens angepasst werden. 

Je einfacher und sinnvoller sich die Arbeitszeiterfassung dabei darstellt, desto besser wird das System von den Angestellten auch angenommen. Die Zeiterfassung kann den jeweiligen Arbeitszeiten flexibel angepasst werden und durch digitale Prozesse in verschiedenen Bereichen wie der Lohn- oder Gehaltsabrechnung Unterstützung bieten. 

Wann wird es zur Umsetzung des Urteils kommen?

Die Umsetzung des Urteils soll aller Wahrscheinlichkeit nach im Laufe des Jahres 2023 erfolgen.

Bis dahin können sich Unternehmen mit den verschiedenen Produkten sowie Möglichkeiten vertraut machen und ein geeignetes Zeiterfassungsmodul für ihr Unternehmen auswählen. Dabei ist es nicht nur wichtig, den Beginn sowie das Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Alle Daten sollen explizit aufgezeichnet und somit für alle Beteiligten nahtlos nachvollzogen werden können. Dabei soll auch eine Auflistung von Überstunden, Minusstunden sowie Urlaubstagen möglich sein. 

Je moderner die Zeiterfassung erfolgt, desto besser können sowohl Management als auch alle Beschäftigten das Modul nutzen. Demnach lassen sich ebenso Datenanalysen, Arbeitsschritte, Planungen und Reports wesentlich besser in die Tat umsetzen. Gleichzeitig soll die Mitarbeitermotivation steigen. Über Informationsmöglichkeiten via PC, Terminal, Smartphone oder Tablet erhalten dazu alle Arbeitnehmer ihre individuellen Arbeitszeiten angezeigt ohne direkt bei der Personalabteilung oder bei Vorgesetzten nachfragen zu müssen. 

Der Zeitaufwand ist – je nach Modell – äußerst gering, der Nutzen hingegen sehr hoch. Gleichzeitig lässt sich die moderne Zeiterfassung trotzdem mit der Vertrauensarbeitszeit verbinden. Wichtig ist, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeiter vertrauen und sicher in Home Office oder mobiles Arbeiten entlassen können. 

Damit das gelingt, ist eine entsprechende Dokumentation und Nachverfolgung sämtlicher Arbeitszeiten maßgeblich. Die Pflicht zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten im Home Office oder mobilen Arbeit wird durch das Mobile-Arbeit-Gesetz festgehalten. Dieses sieht vor, dass jeder Mitarbeiter auch von unterwegs oder daheim seine Arbeitszeiten erfassen muss. 

Arbeitgeber können in diesem Rahmen die eingeführte Vertrauensarbeitszeit von ihrer Seite aus nicht einfach beenden. Hierfür ist mitunter die Zustimmung des Betriebsrates oder eine Änderungskündigung nötig. 

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