Inkasso-Unternehmen beauftragen: Das muss man vorher beachten

Bestehen offene Geldforderungen, haben Gläubiger die Möglichkeit, ein Inkassounternehmen damit zu beauftragen, diese Forderungen einzutreiben. Bei der Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters handelt es sich in der Regel für Unternehmen um die effizienteste Lösung, um die eigenen finanziellen Ansprüche durchzusetzen und möglichst schnell den gewünschten Zahlungseingang verbuchen zu können. 

Doch worauf muss eigentlich im Vorfeld geachtet werden, wenn ein Dienstleister, wie beispielsweise Inkassofirmen Schweiz, mit dem Inkasso betraut werden soll? Wichtig ist es zum Beispiel, ein etabliertes und seriös agierendes Unternehmen auszuwählen.

Worauf es außerdem ankommt, erklärt der folgende Beitrag. 

Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters – Der richtige Zeitpunkt

Die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens ist grundsätzlich immer dann möglich, wenn die jeweilige Geldforderung eine Berechtigung aufweist und sich der Schuldner mit seiner Zahlung bereits in Verzug befindet. Das bedeutet, dass das Datum der Fälligkeit der Forderung bereits überschritten sein muss. 

Daneben ist es in der Regel sinnvoll, dem Schuldner im Vorfeld mindestens eine Mahnung zukommen zu lassen, in der er erneut zur Zahlung aufgefordert wird. Aus einer rechtlichen Perspektive ist es allerdings nicht nötig, mehrere Mahnungen zu senden. Unternehmen können dadurch jedoch durchaus ihre Kundenfreundlichkeit zum Ausdruck bringen. 

Hinsichtlich der Fälligkeit gilt, dass Forderungen an dem Datum fällig werden, welches vertraglich vereinbart oder nachdem die gewünschte Leistung erbracht wurde. Geregelt werden die Fälligkeiten oft durch die AGB des Unternehmens oder Verträge. Daneben ist es nötig, dass die Erbringung der Leistung so ausgefallen ist, wie es im Vorfeld vereinbart wurde. Ein Widerspruch gegen die Forderung darf durch den Schuldner außerdem nicht erfolgt sein. 

Handelt es sich nicht um Privat- sondern um Geschäftskunden, geraten diese im Übrigen in den meisten Fällen nach einer Frist von 30 Tagen automatisch in einen Zahlungsverzug, auch, wenn keine explizite Mahnung erfolgt ist. 

Darauf kommt es bei der Inkasso-Beauftragung an

Dies zeigt, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters überaus zeitnah durchzuführen. Allerdings sind Unternehmen oft gut damit beraten, wenn sie in diesem Zusammenhang ein gewisses Fingerspitzengefühl zeigen. Handelt es sich um gute Kunden, ist es so etwa durchaus angemessen, einige Telefonate zu führen und drei Mahnungen zu versenden, bevor die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens erfolgt. 

Falls die Bonität eines Kunden jedoch ernsthaft in Frage gestellt werden muss, ist durchaus ein bestimmtes und schnelles Handeln ratsam. Die Chance, die offenen Forderungen zu erhalten, sinkt dann nämlich mit fortschreitender Zeit. Die Erfahrungen zeigen, dass Forderungen, die zwischen einem und drei Monaten zurückliegen, wesentlich häufiger beglichen werden als solche, die bereits sechs bis zwölf Monate alt sind.

Für wen ist eine Inkasso-Beauftragung möglich?

Grundsätzlich steht jedem Gläubiger die Möglichkeit offen, die Dienstleistungen eines Inkasso-Unternehmens in Anspruch zu nehmen. Somit ist es auch für Privatpersonen denkbar, die Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters vorzunehmen, jedoch ist dann immer eine sorgfältige Prüfung notwendig, ob die Beauftragung tatsächlich Aussichten auf Erfolg hat. 

Geschäftsführer, Unternehmer und Selbstständige sollten bei der Auswahl des Inkasso-Unternehmens unter anderem berücksichtigen, zu welcher Personenkategorie der Schuldner gehört. Es gibt somit sowohl Dienstleister, die auf den B2C-Bereich spezialisiert sind, als auch solche, die vor allem bei offenen Forderungen gegenüber anderen Unternehmen oder Geschäftskunden tätig werden. Einige Inkassobüros decken jedoch auch beide Bereiche gleichermaßen ab.

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