Mitarbeiterdiebstahl – wenn der Arbeitsplatz zum Tatort wird

Spätestens dann, wenn die Umsätze steigen und das Unternehmen langsam an Fahrt aufnimmt, kommen selbst Einzelunternehmer-Startups in den meisten Fällen nicht umher, Mitarbeiter einzustellen. Unternehmer ohne Führungserfahrungen widmen sich diesbezüglich in der Regel mit dem Zusammentragen von Informationen über Führungsstile und Konzepte, oder nehmen zum Beispiel an entsprechenden Kursen teil.

Und tatsächlich gibt es viele Fallstricke im Umgang mit Personal. Ein wesentlicher Punkt ist beispielsweise auch das Thema Vertrauen.

Kann man der Belegschaft vertrauen?

Ein Aspekt, der häufig in den Hintergrund rückt, befasst sich mit einer unschönen Seite des realen Arbeitsalltags: Dem (möglichen) Betrug durch eigene Mitarbeiter. Dabei geht es nicht ausschließlich um Diebstahl der klassischen Art, insbesondere die Digitalisierung hat dazu beigetragen, dass es heute potenziell mehr Ansätze zum Betrügen gibt als noch vor einigen Jahren.

Was also sollten Startups in diesem Zusammenhang berücksichtigen?

Diebstahl, Missbrauch oder andere Straftaten stellen Unternehmer jeder Betriebsgröße vor Herausforderungen und dementsprechende Entscheidungen. Insbesondere die Frage nach der Nachweisbarkeit entsprechender Vergehen kann mitunter großen Aufwand bedeuten. Doch wie sollen Arbeitgeber reagieren, wenn Mitarbeiter auffällig werden und welche Konsequenzen drohen, wenn sich der bloße Verdacht erhärtet?

Häufige Delikte und Konsequenzen 

Kleinere Delikte kommen im Betrieblichen weitaus häufiger vor als man glaubt. Ein klassisches Beispiel für Mitarbeiterdiebstahl stellt beispielsweise das Entwenden von Druckerpapier etc. am Arbeitsplatz dar, um es dann beispielsweise im privaten Rahmen zu nutzen.

Auch wenn ein solches Vergehen von vielen vielleicht als kaum nennenswerte Bagatelle abgetan wird, unabhängig von Umfang und Häufigkeit einer solchen Tat, handelt es sich dabei rein rechtlich um geplanten Diebstahl, wodurch der Arbeitgeber durchaus das Recht hat, den jeweiligen Mitarbeiter fristlos zu kündigen.

Weitere häufige Delikte sind etwa folgende: 

  • Beleidigungen und Bedrohungen 

Beleidigungen sind durchaus ein Anlass für Arbeitgeber, auch arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Je nach individuellen Umständen und der Schwere des Vorfalls kann der jeweilige Mitarbeiter entweder abgemahnt oder mit einer verhaltensbedingten Kündigung konfrontiert werden. Bei Bedrohungen durch Mitarbeiter, sei es Androhung körperlicher Gewalt oder gar Sabotage, haben Arbeitgeber das Recht auf das Aussprechen einer fristlosen Kündigung. Selbes gilt etwa für den Versuch eine Gehaltserhöhung oder eine Abfindungszahlung zu erpressen.

  • Betrug  

Arbeitszeitbetrug kostet Unternehmen Millionenbeträge. Der missbräuchliche Umgang mit Zeiterfassungsgeräten oder das wissentlich unrichtige Ausfüllen von Stundennachweisen kann eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Das Erschleichen von Leistungen, etwa durch das vortäuschen einer Krankheit und entsprechendem Arbeitsausfall, oder das Unterschlagen von Geld kann weiterhin zu einer fristlosen Kündigung führen.

  • Diebstahl 

Bei Diebstahl gibt es in der Regel nur eine Konsequenz – die außerordentliche Kündigung. Dies gilt für jegliche Delikte gegen das Vermögen oder das Eigentum des Unternehmens. Selbst das Entwenden einer Zigarettenschachtel oder eines nicht geringen Betrags aus der Kaffeekasse kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben.

Was können Arbeitgeber tun?  

Wenn eine Straftat bemerkt wurde, geht es zunächst einmal darum, stichhaltige Belege für diese zu finden. Dies kann sich in vielen Fällen als schwierig herausstellen. Grobe Verstöße sollten bei einem konkreten Verdacht unverzüglich zur Anzeige gebracht werden, der betreffende Mitarbeiter kann bis auf Weiteres suspendiert werden.

Auf Mitarbeiterkriminalität spezialisierte Detekteien können dabei helfen, Ermittlungen durchzuführen und somit gerichtsverwertbare Beweise zu sichern. Dabei ist es ratsam, auf Detekteien zu setzen, die einen regionalen Bezug zum Unternehmensstandort haben. Für Ermittlungen im Rheinland eignet sich beispielsweise eine Detektei aus Düsseldorf besser als eine Detektei mit Sitz in Erfurt.

Welche Konsequenzen Arbeitgeber letztlich aus Straftaten, Betrug oder Betrugsversuchen ziehen, ist immer eine Einzelfallentscheidung und liegt im Ermessen des Unternehmers bzw. Personalverantwortlichen. Ob Kündigung oder nicht, das Arbeitsverhältnis wird durch entsprechende Vergehen zerrüttet und das Vertrauen meist irreparabel zerstört.

Detekteien können im Zweifelsfall für Klarheit und somit eine Entscheidungsgrundlage sorgen.

Vorsorge ist besser als Nachsorge 

Auch wenn ein gewisses Restrisiko immer bleibt, als Arbeitgeber kann man versuchen Delikte am Arbeitsplatz so unwahrscheinlich wie möglich zu machen. Zwar ist letztlich immer die kriminelle Energie der einzelnen Mitarbeiter ausschlaggebend für das Gefährdungsrisiko und Gelegenheit macht bekanntlich Diebe, dennoch lässt sich das Risiko minimieren.

Zu den Hauptgründen für Straftaten in Unternehmen zählen Geldnot oder Überschuldung, Unzufriedenheit über die ausgeübte Tätigkeit, Wut gegenüber Vorgesetzten oder Arbeitskollegen oder auch Provokationen durch Mitarbeiter.

Auf den privaten Umgang mit den Finanzen hat ein Arbeitgeber wohl keinen direkten Einfluss, alle anderen Faktoren können jedoch weitestgehend ausgeschaltet werden, indem man für einen guten Zusammenhalt innerhalb des Teams / der Belegschaft sorgt.

Ein guter Chef zieht keine Wut auf sich und ein Team drangsaliert keine einzelnen Mitglieder. Mit geeigneten Teambuilding-Maßnahmen und ähnlichen Veranstaltungen lässt sich das Betriebsklima dauerhaft verbessern und Unzufriedenheit kommt gar nicht erst auf.

Wenn zusätzlich noch alle Mitarbeiter ausgelastet sind und ihnen bestenfalls auch regelmäßig die Teilnahme an Weiterbildungen gewährt wird, betreibt man als Vorgesetzter die beste Vorsorge gegen entsprechende Straftaten und Delikte am Arbeitsplatz.

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

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