Steuern als Selbstständiger: Was du im ersten Jahr wissen musst 

Du hast dein erstes Jahr im eigenen Business richtig gut hingelegt. Neue Kunden, gute Projekte, ordentliche Umsätze. Im März des zweiten Jahres dann ein Brief vom Finanzamt. Nachzahlung: knapp 9.000 Euro. Fällig in vier Wochen.

Dein Konto – Leer.

Das ist keine Ausnahme. Das ist ein Muster. Und es passiert viel öfters als man denkt — weil einem das Steuersystem für Selbstständige niemand von Anfang an erklärt. Zumindest nicht so, dass man danach wirklich weiß, was zu tun ist.

Das hier ist ein Versuch, genau das zu tun.

Kein Steuerberater-Latein, keine Paragrafen-Wüste. Nur das, was du im ersten Jahr als Solopreneur wirklich wissen musst — damit dich dieser Brief nicht wirklich erreicht.


Erst anmelden, dann Rechnungen schreiben

Das klingt selbstverständlich. Ist es aber nicht, weil viele einfach loslegen und den ganzen Papierkram „später“ erledigen wollen. Das rächt sich.

Sobald du anfängst, Geld zu verdienen — oder auch nur Leistungen anzubieten — läuft die Uhr.

Du hast einen Monat Zeit, dich beim Finanzamt zu melden. Das geht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Kein Amt, kein Wartezimmer, kein Formular in dreifacher Ausfertigung. Online, in einer Stunde erledigt.

Aber dieser Fragebogen hat eine Herausforderung, über die du wirklich nachdenken solltest, bevor du ihn einfach durchklickst: Er fragt nach deinem voraussichtlichen Gewinn im Gründungsjahr. Denn was du da reinschreibst, hat direkte Konsequenzen.

Wer aus Enthusiasmus eine hohe Zahl angibt, bekommt sofort Vorauszahlungsbescheide — du zahlst Steuern auf Geld, das du noch gar nicht verdient hast. Wer zu niedrig ansetzt, hat kurzfristig Ruhe, aber die Rechnung kommt später auf einmal.

Schätze deshalb realistisch und eher konservativ. Du kannst das nachträglich anpassen, aber der erste Eindruck entscheidet, was das Finanzamt in den folgenden Quartalen von dir will.

Dann gibt es drei Nummern, die viele verwechseln:

Die Steuernummer bekommst du automatisch nach der Anmeldung. Sie muss auf jede Rechnung. Punkt.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchst du nur, wenn du Rechnungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern schreibst. Beantragst du separat beim Bundeszentralamt für Steuern — kostenlos, dauert ein paar Tage.

Seit Ende 2024 gibt es außerdem die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sie wird automatisch zugeteilt, du musst nichts beantragen. Wer schon eine USt-IdNr. hat, bei dem ist sie damit identisch. Sie ersetzt die anderen Nummern nicht — sie kommt einfach dazu.

Und dann ist da noch die Grundsatzfrage: Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Das ist keine Nebensächlichkeit.

Freiberufler — Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten, Coaches, die meisten Berater und Kreativen — zahlen keine Gewerbesteuer und brauchen kein Gewerbe anzumelden.

Gewerbetreibende schon. Die Grenze ist manchmal eindeutig, manchmal auch nicht. Ein Grafikdesigner, der Konzepte entwickelt: wahrscheinlich freiberuflich. Einer, der auch Merchandise produziert und verkauft: möglicherweise nicht mehr.

Im Zweifel einfach beim Finanzamt nachfragen.

💡 Quicktipp:

Ruf bei deinem zuständigen Finanzamt an und schildere kurz, was du machst. Die sagen dir in fünf Minuten, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist. Die meisten haben Angst vor diesem Anruf — dabei ist der komplett normal und wird täglich gemacht.

👉 Den kompletten Ablauf findest du hier: [Einzelunternehmen gründen — der komplette Leitfaden]


Die vier Steuern, die Selbstständige betreffen

Als Solopreneur begegnest du vier Steuerarten. Nicht alle betreffen jeden — aber du solltest alle kennen, damit du weißt, welche für dich relevant sind.

Einkommensteuer — auf deinen Gewinn, nicht deinen Umsatz

Das ist die Steuer, die den meisten Kopfschmerzen bereitet — meistens weil ein grundlegendes Prinzip fehlt: Du zahlst Einkommensteuer auf deinen Gewinn, nicht auf deinen Umsatz.

Wenn du 80.000 Euro einnimmst, aber 40.000 Euro Ausgaben hast, zahlst du Steuern auf 40.000 Euro. Nicht auf 80.000.

Das ist der Grund, warum Betriebsausgaben so wichtig sind — dazu gleich mehr.

Der Steuersatz ist progressiv, steigt also mit dem Einkommen. Bis zum Grundfreibetrag (aktuell im Jahr 2026 etwas über 12.000 Euro für Alleinstehende — wird jährlich angepasst) zahlst du gar nichts. Danach startet der Satz bei 14 Prozent und klettert mit höherem Einkommen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 278.000 Euro liegt er bei 45 Prozent — der sogenannte Spitzensteuersatz.

Die meisten Solopreneure bewegen sich im ersten Jahr sicherlich deutlich darunter.

Dazu kann noch Folgendes kommen:

Der Solidaritätszuschlag ist seit 2021 für die große Mehrheit weggefallen. Seit 2025 greift er erst wieder, wenn deine Einkommensteuer über 19.950 Euro liegt — das entspricht grob einem sehr hohen Jahresgewinn. Für die meisten Solopreneure im ersten Jahr: kein Thema.

Die Kirchensteuer kommt automatisch, wenn du Kirchenmitglied bist — 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent im Rest der Republik. Wer austreten möchte: Das geht bei der zuständigen staatlichen Stelle in deinem Bundesland, je nach Ort zwischen 30 und 70 Euro, einmaliger Vorgang.

💡 Quicktipp:

Ruf den kostenlosen Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen auf (bmf-steuerrechner.de) und gib deinen geschätzten Jahresgewinn ein. Du siehst sofort, welche Einkommensteuer ungefähr auf dich zukommt — und kannst direkt ausrechnen, wie viel du monatlich zurücklegen musst.


Umsatzsteuer — du bist nicht der Steuerzahler, du bist der Eintreiber

Hier hilft ein Bild: Du bist die Post zwischen deinem Kunden und dem Finanzamt. Dein Kunde zahlt 19 Prozent Umsatzsteuer obendrauf auf deine Rechnung. Du nimmst das Geld kurz in Empfang — und leitest es weiter. Es ist nie deins gewesen.

Das nennt man Durchlaufposten. Und wer das versteht, hört auch auf, die Umsatzsteuer als Einnahme zu betrachten.

Auf der anderen Seite kannst du dir die Umsatzsteuer, die du selbst bezahlst — für Software, Hardware, externe Dienstleistungen — vom Finanzamt zurückholen. Das ist die sogenannte Vorsteuer.

Du zahlst also nur die Differenz: eingenommene Umsatzsteuer minus bezahlte Vorsteuer.

Als Gründer musst du in den ersten zwei Jahren fast immer monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER einreichen. Frist ist jeweils der 10. des Folgemonats. Danach richtet sich der Rhythmus nach deiner Vorjahres-Zahllast: Wer wenig abführt, darf quartalsweise melden.

Ein Tipp, den viele nicht kennen: Die Dauerfristverlängerung. Einmalig über ELSTER beantragen, und du bekommst automatisch einen Monat mehr Zeit für jede Voranmeldung. Kleiner Aufwand, spürbare Entlastung.

Zur Kleinunternehmerregelung nur so viel: Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und du im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 Euro kommst, kannst du sie nutzen — keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldung, weniger Bürokratie. Ob das für dich sinnvoll ist, hängt von deinen eigenen Ausgaben und deiner Kundschaft ab. Das ist eine Rechnung, keine Bauchentscheidung.

💡 Quicktipp:

Leg dir eine einfache Kalender-Serie an — jeden ersten des Monats „Voranmeldung vorbereiten“, am 8. „Voranmeldung abgeben“. Das Finanzamt mahnt nicht freundlich. Der Verspätungszuschlag kommt einfach, ohne Vorwarnung.

👉 [Kleinunternehmerregelung: Ja oder Nein? — Der ehrliche Vergleich mit Rechenbeispielen]


Gewerbesteuer — nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler

Freiberufler: dieser Abschnitt ist nichts für euch. Ihr zahlt keine Gewerbesteuer — das ist einer der echten Vorteile des freiberuflichen Status.

Für alle anderen: Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro. Wer darunter bleibt, zahlt nichts. Wer drüber liegt, zahlt auf den übersteigenden Betrag nach dieser Formel:

Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer

Der Hebesatz liegt je nach Gemeinde zwischen 200 und 900 Prozent — in Großstädten deutlich höher als in kleinen Gemeinden im Umland. Das klingt nach viel, aber: Die Gewerbesteuer wird zu einem erheblichen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.

Du zahlst also nicht doppelt — du zahlst um.

Ein Praxisbeispiel, damit das keine Theorie bleibt: 60.000 Euro Gewinn, Hebesatz 400 Prozent. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 35.500 Euro. Gewerbesteuer: 35.500 × 3,5 % × 400 % = 4.970 Euro. Ein Teil davon wird dann mit der Einkommensteuer verrechnet.

💡 Quicktipp:

Wenn du planst, dein Business von zu Hause aus zu betreiben, lohnt ein kurzer Blick auf den Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Gemeinde. Auf der Webseite deiner Kommune steht er meistens direkt unter „Steuern und Abgaben“. Kein Grund umzuziehen — aber ein Faktor, den du kennen solltest.

👉 [Gewerbesteuer für Solopreneure — Berechnung, Freibetrag und Anrechnung]


Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer — kurz abgehakt

Soli betrifft dich wahrscheinlich nicht, solange dein Einkommen im normalen Bereich liegt. Kirchensteuer betrifft dich automatisch, wenn du Mitglied bist. Das war’s.


Steuerrücklagen — die Regel, die alles andere ersetzt

Wenn du nur eine einzige Sache aus diesem Artikel mitnimmst, dann diese:

Von jeder Einnahme, die auf dein Geschäftskonto kommt, gehen sofort 30 Prozent auf ein separates Konto. Nicht am Ende des Monats. Nicht wenn du dran denkst. Sofort. Per Dauerauftrag.

Das ist kein Luxus. Das ist das System, das verhindert, dass du im zweiten Jahr diesen Brief bekommst und kein Geld hast.

30 Prozent sind für die meisten Solopreneure die richtige Größenordnung. Wer Kirchenmitglied ist, wer ein Gewerbe betreibt oder wer schon im ersten Jahr sehr gut verdient, sollte eher 35 bis 40 Prozent einplanen. Lieber am Ende eine kleine Erstattung als eine große Lücke.

Warum unbedingt ein separates Konto? Weil das Gehirn so verdrahtet ist, dass es Geld auf dem Hauptkonto als verfügbar wahrnimmt. Das ist keine Charakterschwäche, das ist Psychologie. Ein eigenes Steuerkonto, das du mental als „gehört dem Finanzamt“ abgestempelt hast, schützt dich vor dir selbst.

Prozentualer Dauerauftrag statt Fixbetrag — weil deine Einnahmen schwanken werden. In einem starken Monat legst du mehr zurück, in einem schwachen weniger. Beides ist dann korrekt.

💡 Quicktipp:

Viele Geschäftskonten für Selbstständige haben eine eingebaute Steuertopf-Funktion, die automatisch einen einstellbaren Prozentsatz jeder Einzahlung zurücklegt. Das läuft ohne Dauerauftrag und ohne Nachdenken. Lohnt sich, das vor der Kontowahl zu vergleichen.

👉 [Die 3-Konten-Methode — so automatisierst du deine Steuerrücklagen]


Steuervorauszahlungen — was dich im zweiten Jahr überrascht

Das passiert nicht im ersten Jahr. Es passiert im zweiten. Deshalb sag ich es dir jetzt.

Das Finanzamt will nicht auf deine Steuererklärung warten. Es schätzt deinen Jahresgewinn — auf Basis deiner letzten Erklärung oder, ganz am Anfang, auf Basis des Fragebogens — und schickt dir Vorauszahlungsbescheide. Quartalsweise, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Wer ein gutes erstes Jahr hatte, dem schreibt das Finanzamt im zweiten Jahr entsprechend hohe Vorauszahlungen. Das ist keine Strafe — es ist eine Schätzung. Aber wenn man darauf nicht vorbereitet ist, tut es trotzdem weh.

Wenn die Vorauszahlung zu hoch angesetzt ist, kannst du einen Anpassungsantrag stellen. Mit einer begründeten Prognose — weil das aktuelle Jahr schlechter läuft als das letzte — lässt sich der Betrag nach unten korrigieren. Kein Drama, aber du musst aktiv werden.

💡 Quicktipp:

Trag dir die vier Vorauszahlungstermine jetzt als Kalender-Alarm ein — mit zwei Wochen Vorlauf. Nicht um sofort zu zahlen, sondern um zu prüfen: Ist das Geld auf dem Steuerkonto? Wenn nicht, ist noch Zeit zu reagieren.

👉 [Steuervorauszahlungen verstehen und planen]


Betriebsausgaben — hier sparst du echtes Geld

Das ist das Kapitel, das sich gut anfühlt. Weil es hier um Geld geht, das du dir sparst.

Jede legitime Betriebsausgabe senkt deinen Gewinn — und damit deine Steuerlast. Das ist das Spiel, und du solltest es spielen.

Was für Solopreneure typischerweise zählt:

Hardware und Software — Laptop, Monitor, alle SaaS-Abos für dein Business. Bei Anschaffungen über einer bestimmten Grenze gelten Abschreibungsregeln; was darunter liegt, kannst du sofort absetzen.

Home Office — entweder die Tagespauschale pro Arbeitstag zu Hause oder anteilig Miete, Strom und Internet nach Quadratmeteranteil. Letzteres lohnt sich nur mit einem klar abgegrenzten Arbeitszimmer.

Fachliteratur und Weiterbildung — Bücher, Online-Kurse, Fachkonferenzen. Alles, was eindeutig für deine berufliche Tätigkeit gedacht ist.

Fahrtkosten — Fahrten zu Kunden, Events, Netzwerktreffen. Für das eigene Auto gilt aktuell eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer bei Dienstreisen. Öffentliche Verkehrsmittel setzt du voll ab.

Marketing — Website, Anzeigen, Grafikdesign, Fotografie fürs Business.

Telefon und Internet — anteilig, wenn du sie auch privat nutzt. Pauschal werden 50 bis 80 Prozent anerkannt.

Was nicht geht: Der neue Fernseher, weil du manchmal Marktforschung betreibst. Das Mittagessen mit dem Kumpel, der zufällig auch selbstständig ist. Der Urlaub mit einem halbstündigen Kundentermin als Alibi. Das Finanzamt hat für solche Konstrukte ein gutes Gedächtnis.

Belege: alles aufheben. Digital ist völlig in Ordnung, muss aber GoBD-konform sein — also unveränderbar gespeichert, auffindbar, lesbar. Eine gute Buchhaltungs-App macht das mit einem Foto.

💡 Quicktipp:

Geh einmal pro Quartal deine laufenden Ausgaben durch. Du wirst Dinge finden, die du bezahlst aber nicht mehr nutzt — und Dinge vergessen haben, die du absetzten kannst. Zehn Minuten, echter Effekt auf deine Steuerlast.

👉 [Betriebsausgaben als Solopreneur — die vollständige Liste] 👉 [Abschreibungen einfach erklärt — AfA, GWG und Sofortabschreibung]


EÜR oder Bilanz — meistens ist die Antwort einfach

Kurz und klar: Als Solopreneur machst du fast immer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Fertig. Keine doppelte Buchführung, keine Bilanz, kein Wirtschaftsprüfer.

Buchführungspflicht nach §141 AO greift erst, wenn dein Jahresumsatz über 800.000 Euro liegt oder dein Jahresgewinn über 80.000 Euro — das sind zwei separate Hürden, von denen eine allein ausreicht. Diese Grenzen wurden zuletzt 2024 angehoben (vorher: 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn). Für Solopreneure im ersten Jahr: sicher noch kein Thema.

Die EÜR reichst du zusammen mit der Einkommensteuererklärung ein. Mit einer guten Buchhaltungssoftware ist das in ein paar Stunden erledigt, nicht in Tagen.

💡 Quicktipp:

Fang von Tag eins an, Einnahmen und Ausgaben zu erfassen — auch wenn du noch nicht alles verstehst. Die Gewohnheit ist das Entscheidende. Was am Jahresende sauber dokumentiert ist, kostet beim Abschluss halb so viel Zeit und Nerven.

👉 [EÜR erstellen — Schritt für Schritt]


Die Fehler, die immer wieder passieren

Kurz und direkt — weil das die Art ist, wie man das wirklich behält.

Steuern für Selbstständige — Erstes Jahr
Die häufigsten Fehler mit Lösungsvorschlag
Fehler Was passiert Was du stattdessen tust
Keine Rücklagen bilden Der Klassiker. Das Geld ist da, fühlt sich verfügbar an, wird ausgegeben. Dann kommt der Bescheid. Den 30-Prozent-Dauerauftrag einrichten — heute, nicht morgen.
Fragebogen zu optimistisch Sofortige Vorauszahlungen auf Gewinne, die vielleicht nie kommen. Realistisch und konservativ schätzen.
Voranmeldung vergessen Passiert. Das Finanzamt mahnt nicht freundlich — der Verspätungszuschlag kommt einfach. Kalender anlegen. Jeden 1. des Monats Erinnerung, am 8. abgeben.
Konten mischen Macht den Jahresabschluss doppelt so aufwendig und erhöht das Risiko bei einer Prüfung. Von Tag eins ein getrenntes Geschäftskonto — ohne Ausnahme.
Kleinunternehmerre­gelung nicht rechnen Kein Vorsteuerabzug trotz hoher eigener Ausgaben. Durchrechnen, nicht raten. Umsatz, Ausgaben, Kundschaft entscheiden.
Belege nicht aufheben Ohne Beleg keine Ausgabe. Das Finanzamt erkennt sie schlicht nicht an. Digitale Belegerfassung von Tag eins. Foto, App, fertig.

Steuerberater — die ehrliche Einschätzung

Brauchst du einen? Nicht zwingend. Aber lass mich dir sagen, wann es sich lohnt.

Wenn deine Situation überschaubar ist — eine Einnahmequelle, Einzelunternehmen oder Freiberufler, keine komplizierten Konstrukte — dann kannst du das erste Jahr gut mit einem ordentlichen Buchhaltungstool selbst stemmen. Das ist effizient.

Wenn du aber mehrere Einnahmequellen hast, mit einer GmbH gestartet bist, nicht genau weißt, was du absetzen kannst, oder einfach nicht gut schlafen kannst — dann lohnt sich ein Steuerberater. Nicht primär wegen der Steuerersparnis, die ist oft kleiner als erwartet. Sondern wegen der Gewissheit, dass jemand Erfahrenes draufgeschaut hat.

Was kostet das ungefähr? Nur Jahresabschluss und Steuererklärung: grob 500 bis 1.500 Euro pro Jahr. Laufende monatliche Buchhaltung: 100 bis 300 Euro im Monat. Je nach Aufwand und Kanzlei kann es mehr oder weniger sein.

Der Fristen-Unterschied ist real und wird oft unterschätzt: Ohne Steuerberater musst du die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Das sind fast anderthalb Jahre mehr Zeit — und deutlich weniger Druck.

💡 Quicktipp:

Viele Steuerberater bieten ein kostenloses Erstgespräch an. Nutz das, auch wenn du noch unentschlossen bist. Du bekommst eine Einschätzung deiner Situation — und merkst, ob die Chemie stimmt. Ein Steuerberater, mit dem du nicht vernünftig reden kannst, nützt dir wenig.


Dein Fahrplan: Was du jetzt tun musst

1. Freiberufler oder Gewerbetreibender klären
Bevor du irgendwas anmeldest — das ist die Weichenstellung mit den größten steuerlichen Konsequenzen.
2. Gewerbe anmelden, falls nötig
Beim zuständigen Gewerbeamt — kostet je nach Stadt 15–60 Euro, erledigt in 15 Minuten.
3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
Über ELSTER — Gewinnschätzung realistisch und konservativ angeben. Frist: einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit.
4. Geschäftskonto eröffnen
Getrennt vom Privatkonto — von Tag eins, ohne Ausnahme.
5. Steuerkonto einrichten
Separates Konto, 30 Prozent per Dauerauftrag von jeder Einnahme — sofort, nicht am Monatsende.
6. Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung treffen
Durchrechnen, nicht raten. Umsatz, eigene Ausgaben und Kundschaft (B2B vs. B2C) entscheiden.
7. Buchhaltungssystem wählen
Tool oder Steuerberater — aber jetzt, nicht im Dezember. Wer zu spät anfängt, hat doppelte Arbeit.
8. Belege sofort erfassen
Foto, App, fertig. GoBD-konform ablegen — unveränderbar, auffindbar, lesbar.
9. Voranmeldungs-Kalender anlegen
Monatlich, fällig am 10. des Folgemonats. Das Finanzamt mahnt nicht — der Verspätungszuschlag kommt einfach.
10. Vorauszahlungstermine vormerken
10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember — mit Alarm zwei Wochen vorher.
11. Steuererklärung einreichen
31. Juli des Folgejahres ohne Steuerberater — bis Ende Februar des übernächsten Jahres mit Steuerberater.

Zum Schluss

Steuern fühlen sich wie ein Parallelberuf an, den dir niemand gefragt hat, ob du ihn haben willst. Das Gute daran: Sobald das System einmal steht — Steuerkonto, Belege, Fristen — läuft es. Nicht von alleine, aber ohne großen Aufwand.

Die einzigen, die dauerhaft kämpfen, sind die, die es aussitzen. Das Finanzamt hingegen sitzt nichts aus.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Steuern zahle ich als Selbstständiger im ersten Jahr?
Das hängt von deinem Gewinn ab, nicht vom Umsatz. Als Faustregel: 30 Prozent des Gewinns zurücklegen. Bei Kirchenmitgliedschaft oder höherem Einkommen eher 35 bis 40. Im ersten Jahr kommen Vorauszahlungen oft noch nicht — die Nachzahlung landet dann aber im zweiten Jahr auf einen Schlag.
Welche Steuern muss ich als Solopreneur zahlen?
Immer die Einkommensteuer. Dazu die Umsatzsteuer, außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung. Gewerbesteuer nur, wenn du Gewerbetreibender bist — Freiberufler sind befreit.
Muss ich als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Ob du Freiberufler bist, hängt von deiner konkreten Tätigkeit ab — im Zweifel kurz beim Finanzamt nachfragen.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer, USt-IdNr. und Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die Steuernummer bekommst du automatisch und sie kommt auf jede Rechnung. Die USt-IdNr. brauchst du für EU-grenzüberschreitende Geschäfte — separat beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (neu seit November 2024) wird automatisch zugeteilt und ist bei Unternehmen mit USt-IdNr. mit dieser identisch.
Wann muss ich meine erste Steuererklärung abgeben?
Im Jahr nach dem Gründungsjahr. Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: in der Regel bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr?
Drei Faktoren entscheiden: Wie hoch wird dein Umsatz vermutlich? Hast du hohe eigene Ausgaben mit Umsatzsteuer, die du als Vorsteuer geltend machen könntest? Und sind deine Kunden Unternehmen oder Privatpersonen? Das ist eine Rechnung, keine Bauchentscheidung.

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Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater — und dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Freibeträge und Freigrenzen ändern sich regelmäßig; aktuelle Werte findest du immer auf elster.de oder beim Bundesministerium der Finanzen (bundesfinanzministerium.de). Für deine konkrete Situation: hol dir einen Profi.

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

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