ERP-Gründerkredit: Startup-Finanzierung auch mit negativem SCHUFA-Scoring

Viele Menschen träumen davon, ihr eigenes Unternehmen zu gründen und sich von den Fesseln des Arbeitgebers zu lösen.

Doch die Startup-Finanzierung entpuppt sich durch gesetzliche Auflagen und die berühmt berüchtigte deutsche Bürokratie oftmals als wahrer Albtraum.

So werden Kredite beispielsweise nur bei einer positiven Bonität vergeben. Falsch!

Mit dem ERP-Gründerkredit erhalten nun auch Menschen mit negativem Scoring die Chance auf einen Kredit. Wir bringen Dir im folgenden Artikel die Thematik rund um den ERP-Gründerkredit näher.

Was ist ein ERP-Gründerkredit?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den ERP-Gründerkredit ins Leben gerufen, um Förderungen aus dem ERP-Sondervermögen bereitzustellen.

Beantragen können den Gründerkredit in erster Linie Jungunternehmer, Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, die auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Das BMWi hat dabei zwei Kategorien erstellt. Der “ERP-Gründerkredit-Startgeld” richtet sich an Projekte mit einem kleinen Finanzierungsvolumen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 125.000 Euro. Der “ERP-Gründerkredit-Universell” hingegen deckt einen großen Kapitalbedarf ab, der bis zu 100 Mio. Euro schwer sein kann. 

Die Finanzierungshilfe zeichnet sich durch günstige Darlehen aus und beschränkt sich auf bestimmte Verwendungszwecke. So möchte das BMWi lediglich Ausgaben in den folgenden Bereichen decken:

  • Gewerbliche Anschaffungen wie z.B. Inneneinrichtung, Grundstückskauf, Gebäudebau, Computer, Ausgaben für Betriebsausstattung etc.
  • Betriebsmittel in Form von Auslagen für Personal, Marketing, Miete etc.
  • Ausstattung des Material- und Warenlagers

Da das Konzept durch die KfW-Bankengruppe durchgeführt wird, ist in den Prozess stets die Hausbank involviert. Das Ziel besteht darin, die Banken von den Kreditrisiken zu 80 % zu befreien.

Tatsächlich sind die wenigsten Banken nämlich geneigt, Kredite an Unternehmensgründer herauszugeben. Diese können in der Regel keine Sicherheiten – wie ein festes Gehalt – vorweisen, weswegen die Anträge oftmals abgelehnt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist jedoch daran interessiert, Gründungswillige zu unterstützen, um den deutschen Wirtschaftsmarkt anzukurbeln. 

Für wen eignet sich der ERP-Gründerkredit?

Der ERP-Gründerkredit richtet sich an Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Jungunternehmen.

Die Gründung bzw. Geschäftsübernahme darf bei Antragsstellung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen. Ausgeschlossen von der Förderung werden mittlere und große Unternehmen. Auch Anfragen aus der Landwirtschaft und Fischerei werden abgelehnt. 

ERP-Gründerkredit beantragen 

Der Prozess ist sehr einfach. Im ersten Schritt müssen die Antragsteller einen Finanzierungspartner finden. Dabei kann es sich um die vertraute Hausbank handeln, aber es ist natürlich auch möglich, eine andere Bank zu engagieren.

Holen Dir hierfür verschiedene Angebote und Informationen ein, bevor Du eine Entscheidung triffst. Denn die Wahl des Partners kann sich entscheidend auf den Verlauf des Projektes auswirken. 

Anschließend sendet der gewählte Finanzierungspartner den Antrag an das BMWi. Es müssen sämtliche Unterlagen und Formulare ausgefüllt beigefügt werden. Dazu gehören beispielsweise eine Selbsterklärung, aber auch die Einwilligung zu Auskunftsanfragen wie von der SCHUFA.

Wurde der Antrag als positiv empfunden, kann der Kreditvertrag abgeschlossen werden und Du bist bereit für den Start ins Geschäftsleben. 

So beurteilt SCHUFA ob Du kreditwürdig bist

SCHUFA ist ein Wort, das vielen Menschen Angst bereitet. Tatsächlich verbirgt sich hinter dem Begriff allerdings eine Aktiengesellschaft, welche Dienstleistungen für Banken und Unternehmen bereitstellt. Dazu zählt die Überprüfung der Bonität von Personen

SCHUFA verfügt über ein umfassendes Verzeichnis an Personendaten. Diese werden übermittelt, sobald eine Privatperson im Rahmen eines Vertrages dieser Weiterleitung zustimmt.

Aufgezeichnet werden unter anderem Einträge zu Kontaktdaten, Informationen über abgeschlossene Verträge, unbeglichene Forderungen, Missbrauch von Konten und aktuelle und vergangene Insolvenzverfahren. 

Keinen Einblick hat die SCHUFA in den Kontostand oder die Höhe des Einkommens beispielsweise.

Mit der Hilfe der gesammelten Daten erstellt die SCHUFA individuelle Profile. Negativeinträge wie das Brechen von Verträgen haben einen starken Einfluss auf die Bonität und können letztendlich zur Kreditunwürdigkeit führen. 

Wenn Du nicht sicher bist, wie die SCHUFA deine persönliche Situation einschätzt, kannst Du dies über bestimmte Internetseiten erfahren. https://selbstauskunft.de/ ermöglicht die Selbstauskunft beispielsweise in nur wenigen Sekunden.

Der ERP-Gründerkredit bietet einen Ausweg für Gründer mit einem negativen SCHUFA-Eintrag 

Wenn Du über einen negativen SCHUFA-Eintrag verfügst, solltest Du den Kopf nicht sofort in den Sand stecken. Zwar werden herkömmliche Banken die Finanzierung verweigern, doch glücklicherweise gibt es immer Alternativen.

Der ERP-Gründerkredit wird dementsprechend auch bei einem Negativeintrag gewährt. Tatsächlich gibt das BMWi vermehrt Kredite an solche Personen heraus, um diesen tatkräftig unter die Arme zu greifen.

Wichtig ist jedoch, dass bei Antragstellung alle notwendigen Dokumente vorhanden sind und der Businessplan gewissenhaft ausgearbeitet wurde. Er kann das Projekt zum Stehen oder Fallen bringen. 

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

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