Erste Einstellung als Solopreneur: Was du wissen musst

TL;DR – MeinStartup Kompakt Lesezeit: ca. 7 Min.
  • Du rechnest dir als Einzelunternehmer keinen Lohn ab. Privatentnahmen sind keine Gehälter — Lohnabrechnung wird erst mit der ersten fremden Arbeitskraft oder bei der GmbH/UG relevant.
  • Drei Anmeldungen vor dem ersten Arbeitstag: Betriebsnummer, Anmeldung bei Krankenkasse oder Minijob-Zentrale, Berufsgenossenschaft. Wer damit wartet, arbeitet bereits gegen Fristen.
  • Minijob ist für dich als Arbeitgeber nicht billiger — pauschale Abgaben von rund 30 % plus Umlagen machen den Unterschied zur Teilzeitstelle kleiner als gedacht.
  • Lohnsoftware lohnt sich ab der ersten Stelle: Die Meldepflichten gegenüber Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft bestehen unabhängig davon, ob du eine oder zwanzig Personen beschäftigst.
  • Jahresende und Wechsel der Beitragssätze sind die unterschätzten Aufwandstreiber — wer sie nicht einplant, wird unvorbereitet getroffen.

Als Solopreneur hast du deine Buchhaltung im Griff. Rechnungen schreiben, Umsatzsteuervoranmeldung, EÜR am Jahresende — das läuft. Dann kommt die erste Einstellung, und plötzlich spielst du in einer anderen Liga: fremdes Geld abführen, Meldungen an mehrere Stellen, Haftung für die Richtigkeit. Was das konkret bedeutet, ist eine der am häufigsten unterschätzten Hürden beim Wachstum.


Ab jetzt führst du fremdes Geld ab. Hier ist, was das bedeutet.

Dieser Artikel zeigt dir, was sich ändert sobald du die erste Person einstellst, welche Anmeldungen vor dem ersten Arbeitstag erledigt sein müssen, wann eine Lohnsoftware sinnvoll ist — und warum der Minijob für dich als Arbeitgeber weniger einfach ist als er klingt.

01 — Die Grundlage

Du rechnest dir selbst keinen Lohn ab — außer in einem Fall


Das sorgt regelmäßig für Verwirrung: Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft zahlst du dir kein Gehalt. Was du entnimmst, ist eine Privatentnahme — sie erscheint in keiner Lohnabrechnung und löst keine Lohnsteuerpflicht aus.

Anders sieht es bei einer GmbH oder UG aus: Dort ist der Geschäftsführer angestellt, wird regulär abgerechnet und zahlt Lohnsteuer — je nach Beteiligungshöhe auch Sozialversicherungsbeiträge.

Wann brauchst du Lohnabrechnung?
Situation Lohnabrechnung nötig? Warum
Einzelunternehmer, nur du Nein Privatentnahme ist kein Gehalt
GmbH / UG als Geschäftsführer Ja Anstellungsverhältnis, Lohnsteuer, ggf. SV
Mitarbeitender Ehepartner Ja Gleichbehandlung wie fremde Arbeitskraft, Vertrag nötig
Erste Einstellung (Minijob oder Teilzeit) Ja Ab dem ersten Cent fremden Lohns gelten alle Meldepflichten
⚠️ Sonderfall Ehepartner

Ein mitarbeitender Ehepartner kann sehr wohl angestellt sein — dann gelten exakt dieselben Regeln wie für jede fremde Arbeitskraft: schriftlicher Vertrag, marktübliche Vergütung, vollständige Lohnabrechnung. Das Finanzamt prüft diese Konstruktionen genau.

02 — Vor dem ersten Arbeitstag

Drei Anmeldungen — und warum du sie nicht auf den letzten Drücker erledigen solltest


Bevor du die erste Abrechnung erstellst, müssen drei formale Schritte erledigt sein. Die meisten Solopreneure unterschätzen den zeitlichen Vorlauf — besonders die Fristen für Anmeldungen zur Sozialversicherung.

Die drei Pflicht-Anmeldungen
1
Betriebsnummer beantragen

Ohne Betriebsnummer läuft gar nichts. Sie wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Die Beantragung dauert in der Regel wenige Tage — beantrage sie, sobald die Einstellung konkret wird, nicht erst wenn der Vertrag unterschrieben ist.

2
Anmeldung zur Sozialversicherung

Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung läuft die Anmeldung über die Krankenkasse der beschäftigten Person. Beim Minijob ist die Minijob-Zentrale zuständig. Die Frist: spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn — in bestimmten Branchen (Bau, Gastronomie, Speditionen) bereits am ersten Arbeitstag.

3
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft wird von vielen Solopreneuren übersehen, weil sie im Tagesgeschäft kaum sichtbar ist. Die Anmeldung ist Pflicht — und der jährliche Lohnnachweis für die BG kommt am Jahresende zusätzlich.

💡 Frist-Tipp

Die Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig — unabhängig davon, wann du das Gehalt überweist. Wer erst zum Monatsende abrechnet, gerät regelmäßig in Verzug. Das lässt sich mit einer guten Lohnsoftware automatisch im Blick behalten.

03 — Minijob vs. Teilzeit

Warum der Minijob für dich als Arbeitgeber weniger einfach ist als gedacht


Der Minijob wirkt unkompliziert — und für die beschäftigte Person ist er das auch. Sie erhält den Bruttobetrag weitgehend ungekürzt. Für dich als Arbeitgeber sieht die Rechnung anders aus.

Minijob vs. sozialversicherungspflichtige Teilzeit
Kriterium Minijob Teilzeit (SV-pflichtig)
Abgaben Arbeitgeber ~30 % Pauschale + Umlagen ~20 % Arbeitgeberanteil SV
Abgaben Arbeitnehmer Minimal (Brutto ≈ Netto) ~20 % Arbeitnehmeranteil SV + Lohnsteuer
Verwaltungsaufwand Minijob-Zentrale, überschaubar Krankenkasse, etwas aufwendiger
Mindestlohn Gilt — Verdienstgrenze verschiebt sich mit jeder Erhöhung Gilt
Geeignet für Wenige Stunden, klar abgegrenzte Aufgaben Regelmäßige, kontinuierliche Mitarbeit

Ein Punkt, der häufig übersehen wird: Die Verdienstgrenze beim Minijob ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie verschiebt sich mit jeder Mindestlohnerhöhung — und wer das nicht mitverfolgt, riskiert, unbeabsichtigt die Grenze zu überschreiten und in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.

Die formalen Anforderungen für die Anmeldung eines gewerblichen Minijobs beschreibt die Minijob-Zentrale unter Minijob im Gewerbe anmelden — inklusive der Branchen, in denen die Anmeldung bereits am ersten Arbeitstag erfolgen muss.

04 — Die Software

Was eine Lohnsoftware wirklich übernimmt — und warum sie sich ab Stelle eins lohnt


Der Wert einer Lohnsoftware liegt nicht im Ausrechnen des Nettobetrags. Den könntest du notfalls selbst ermitteln. Der Wert liegt in allem, was danach kommt:

  • Aktuelle Beitragssätze und Steuertabellen werden automatisch nachgeführt
  • Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt werden im vorgeschriebenen Format erstellt und verschlüsselt übermittelt
  • Beitragsnachweis, Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung werden automatisch erstellt
  • Unterlagen werden in der Form vorgehalten, die eine Betriebsprüfung erwartet
  • Fristen — besonders der drittletzte Bankarbeitstag für SV-Beiträge — werden sichtbar gemacht

Das Entscheidende: Ein Betrieb mit einer Aushilfe muss dieselben Meldungen abgeben wie einer mit zwanzig Beschäftigten. Die Skalierung der Pflichten geht nicht mit der Mitarbeiterzahl. Eine Lohnsoftware rechnet sich deshalb bereits ab der ersten Stelle — rein über die eingesparte Zeit und das vermiedene Risiko von Meldungsfehlern.

💡 Aufwand realistisch einschätzen

Wer die Abrechnung mit einer guten Software selbst durchführt, rechnet mit etwa 30 Minuten pro Mitarbeiter und Monat. Das ist der mittlere Weg zwischen vollständigem Outsourcing an eine Steuerkanzlei und dem komplett manuellen Ansatz — der zwar rechtlich möglich, aber wegen der Meldeformate und laufenden Änderungen kaum praktikabel ist.

05 — Die drei Wege

Selbst rechnen, Software nutzen oder auslagern — was passt zu dir?


Drei Optionen im Vergleich
Option Aufwand Kosten Geeignet für
Vollständig selbst rechnen Sehr hoch Minimal Kaum praktikabel wegen Meldeformaten und laufenden Änderungen
Lohnsoftware + selbst abrechnen ~30 Min./Person/Monat Niedrig (Abo) 1–3 Beschäftigte, Solopreneure die Kontrolle behalten wollen
Outsourcing an Lohnbüro/Steuerkanzlei Gering (Datenzulieferung) Je Abrechnung Wer Zeit wichtiger als Kosten bewertet oder wächst

Für die meisten Gründer mit ein bis drei Beschäftigten ist der mittlere Weg wirtschaftlich sinnvoll. Flexible Anbieter ermöglichen es, zwischen reiner Softwarenutzung und vollständiger Auslagerung zu wechseln — das ist besonders wertvoll, wenn die eigene Situation sich gerade verändert.

06 — Das Jahresende

Was im ersten Jahr zusätzlich auf dich zukommt — und warum es gerne überrascht


Neben dem monatlichen Rhythmus gibt es Termine, die nur einmal im Jahr auftauchen. Wer sie nicht einplant, wird unvorbereitet getroffen:

  • Jahreswechsel: Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen anpassen — jedes Jahr, ohne Ausnahme
  • Lohnsteuerbescheinigungen: Müssen bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden
  • Jahresmeldungen zur Sozialversicherung: Bis Ende Februar für jede beschäftigte Person
  • Lohnnachweis Berufsgenossenschaft: Jährlich bis Ende Februar — Basis für den BG-Beitrag im laufenden Jahr
  • Künstlersozialkasse: Wer Aufträge an Grafiker, Texter oder Fotografen vergeben hat, prüft ob eine KSK-Abgabepflicht besteht — das trifft Solopreneure häufiger als erwartet
💡 KSK-Blindspot

Die Künstlersozialkasse prüft, ob du Aufträge an freie Kreative vergeben hast — Grafiker, Texter, Fotografen, Musiker. Wenn ja, wird auf diese Vergütungen eine Abgabe fällig. Das kommt viele Solopreneure im ersten Jahr überraschend, weil die KSK im normalen Tagesgeschäft unsichtbar ist.

07 — Der nächste Schritt

Was sich neben der Bürokratie noch verändert — und warum das schwerer wiegt


Die Lohnabrechnung ist das Handwerk. Was sich daneben verändert, lässt sich schlechter planen: vom Gründer zum Chef zu werden bringt Aufgaben mit, die vorher nicht existierten — von der Delegation über das Onboarding bis zum ersten unbequemen Gespräch. Wer bisher allein gearbeitet hat, unterschätzt diesen Teil regelmäßig stärker als den bürokratischen.

Und bevor du abrechnen kannst, musst du die richtige Person gefunden haben. Worauf es bei der Mitarbeitersuche im Startup ankommt: eine Stelle, die aus Resten zusammengesetzt ist, lässt sich schwer besetzen — und noch schwerer halten.

Checkliste: Erste Einstellung

  • Betriebsnummer rechtzeitig beantragen — nicht erst nach Vertragsunterschrift
  • Anmeldung zur SV: Krankenkasse (SV-pflichtig) oder Minijob-Zentrale (Minijob)
  • Berufsgenossenschaft anmelden — wird oft vergessen, ist aber Pflicht
  • SV-Beiträge: Fällig am drittletzten Bankarbeitstag — nicht zum Gehaltsauszahlungstag
  • Lohnsoftware einrichten: Ab der ersten Stelle sinnvoll, Aufwand ~30 Min./Monat
  • Jahresendtermine vormerken: Lohnsteuerbescheinigungen, Jahresmeldungen SV, BG-Lohnnachweis, ggf. KSK
Brauche ich als Einzelunternehmer eine Lohnsoftware für mich selbst?

Nein. Als Einzelunternehmer rechnest du dir keinen Lohn ab — Privatentnahmen sind keine Gehälter und unterliegen keiner Lohnsteuerpflicht. Lohnabrechnung wird erst nötig, wenn du jemanden einstellst oder wenn du eine GmbH oder UG gründest und dich selbst als Geschäftsführer anstellst.

Ist ein Minijob wirklich günstiger als eine Teilzeitstelle?

Für die beschäftigte Person ja — sie behält fast den gesamten Bruttobetrag. Für dich als Arbeitgeber ist der Unterschied geringer als gedacht: Pauschale Abgaben von rund 30 % plus Umlagen machen den Minijob oft teurer als er wirkt. Dazu kommt, dass die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist und sich mit jeder Erhöhung verschiebt.

Wann muss ich die Betriebsnummer beantragen?

So früh wie möglich — idealerweise sobald die Einstellung konkret wird. Die Vergabe dauert einige Tage, und ohne Betriebsnummer kann keine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen. Wer erst nach Vertragsunterschrift damit anfängt, gerät schnell in Fristdruck.

Was ist die Künstlersozialkasse — und betrifft mich das?

Die KSK erhebt eine Abgabe auf Vergütungen, die du an freie Kreative zahlst: Grafiker, Texter, Fotografen, Musiker. Als Solopreneur betrifft dich das oft schneller als erwartet — etwa wenn du ein Logo in Auftrag gibst oder regelmäßig Texte einkaufst. Die Abgabepflicht entsteht unabhängig davon, ob du Arbeitgeber bist oder nicht.

Kann ich die Lohnabrechnung auch komplett auslagern?

Ja — an ein Lohnbüro oder die Steuerkanzlei. Die Zulieferung der Daten (Stunden, Sonderzahlungen, Änderungen) bleibt bei dir, die Berechnung und Übermittlung übernimmt der Dienstleister. Die Kosten werden je Abrechnung berechnet. Für Solopreneure mit einer bis drei Stellen ist das meist teurer als eine Lohnsoftware, spart aber Zeit wenn du ohnehin schon mit einem Steuerberater arbeitest.

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

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