EC-Kartenzahlung im Handel

Heutzutage sollte jedes Unternehmen aus dem Einzelhandel, aber auch Restaurants und Dienstleister nicht nur auf die Barzahlung setzen. Denn die Zahlung über ein EC-Kartenterminal bietet viele Vorteile für die Nutzer.

So kann die Nutzung des Terminals zu einer Erhöhung des Umsatzes beitragen, aber auch Touristen und zusätzliche Laufkundschaft in den Laden locken. Wer Produkte oder Dienstleistungen für jüngere Menschen anbietet, sollte die bargeldlose Zahlungen auch ermöglichen, da sie seltener größere Mengen an Bargeld dabei haben.

Zudem sind Händler vor Zahlungsausfällen geschützt und der Berechnungsaufwand wird verringert.

Laut einer repräsentativen Studie der „Gesellschaft für Konsumforschung“ (kurz GfK) wünschen sich mittlerweile mehr als 92 Prozent aller Deutschen über alle Altersgruppen hinweg die Möglichkeit, im stationären Handel mit Karte zahlen zu können.

Die Akzeptanz der EC- bzw. der Kreditkarte als Zahlungsmittel beim Einkaufen verbessert das Einkaufserlebnis und steigert die Kundenzufriedenheit. Fehlt die Möglichkeit, die Einkäufe per Karte zu bezahlen, kann es durchaus passieren, dass die Kunden zur Konkurrenz wechseln. Untersuchungen zufolge hat ein kaufwilliger Kunde ein Geschäft ohne den Kaufabschluss verlassen hat, da er nicht mit Karte zahlen konnte.

Arten der EC-Kartenlesegeräte

Als Zahlungsmittel stehen neben dem klassischen Bargeld auch Kartenzahlung mit der Kredit- oder EC-Karte zur Verfügung. Diese Art der Zahlung wird zudem immer häufiger genutzt, wobei der Trend stark ansteigend ist.

Gerade junge Menschen zahlen vermehrt über einen EC-Terminal, wobei „EC“ die Abkürzung von „Electronic Cash“ steht. Diese Systeme stehen sowohl im stationären als auch im mobilen Bereich zur Verfügung. Eine dritte Variante liegt in den Kartenlesegeräten per WLAN und Bluetooth. Die Unterschiede der Versionen werden hier näher beschrieben: 

Portable EC-Kartenlesegeräte mithilfe von Bluetooth

Kartenterminals, die die Daten über WLAN oder Bluetooth übertragen, werden zumeist an ein mobiles Endgerät angeschlossen. Die Verbindung selbst erfolgt über eine App entweder für das Betriebssystem iOS von Apple oder Android. Mobil nutzbare Terminals sind vor allem in der Gastronomie wichtig, da direkt am Tisch bargeldlos bezahlt werden kann.

Mobile EC-Kartenlesegeräte

Diese EC-Terminals sind drahtlos mit dem Netzwerk verbunden und werden generell an ein mobiles Endgerät, also ein Smartphone oder Tablet, verbunden. Es gibt sogar ein EC-Terminal, in das ein Funkmodul verfügt, wodurch das „General Package Radio Service“ (kurz GPRS) möglich wird. Solche Geräte werden beispielsweise auf Messeständen, Foodtrucks oder im Taxi eingesetzt.

Stationär nutzbare EC-Kartenlesegeräte

Stationäre EC-Kartenlesegeräte sind entweder direkt in das Gehäuse des Kassensystems integriert oder über ein Kabel mit dem Kassensystem verbunden. Solche Geräte nutzen große Handelsketten oder aber verschiedenen Dienstleistungen, grundsätzlich überall dort, wo Kunden Produkte und erbrachte Dienstleistungen bezahlen.

In Zeiten von Corona ist vor allem das kontaktlose EC-Kartenlesegerät geeignet, denn es steigert zusätzlich die Hygiene während des Einkaufens. Schließlich ist lediglich das Gegenhalten, nicht aber das vollständige Halten der Karte erforderlich, um die Zahlung auszulösen.

Insgesamt sollten sich die Unternehmen tatsächlich überlegen, ob es nicht wirklich sinnvoll ist, zumindest die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung anbieten zu können – denn am Ende können Unternehmen und Käufer durch einen höheren Umsatz bzw. ein echtes Kauferlebnis bei korrekter Preisauszeichnung nur gewinnen.

Die Kassen entsprechen der neuen Verordnung

Die neue Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist im Oktober 2020 in Kraft getreten, die auch SumUp anbietet. Ziel der in Deutschland neu eingesetzten Regelungen ist, nachträgliche Manipulationen der Umsatzdaten offenzulegen.

Zur Sicherheitseinrichtung ist zusätzliche Hardware zu kaufen, wodurch die Händler durch die Anschaffung der Registrierkassen mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen.

Verordnung vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung ist für die Erstellung der Signatur und die Speicherung des Journals zuständig. Die Überprüfung erfolgt über das Führen eines exportierbaren Journals, das vom Finanzamt geprüft wird. Bei einer vorliegenden Manipulation der verschlüsselten Signaturen ist die Kette nicht mehr konsistent, sodass bereits durch einen einzigen Knopf auf die Prüfsoftware ermittelt werden kann, wo die Manipulation stattgefunden hat. 

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

JETZT NICHTS MEHR VERPASSEN!

Die spannendsten Geschäftsideen und noch mehr Wissen gibt es auch direkt per E-Mail.
Trage Dich hier ein und Du bekommst den kostenlosen Newsletter ab sofort monatlich zum mitlesen.

Schreibe einen Kommentar

Cookie Consent mit Real Cookie Banner