Gründen in Indonesien – Was Unternehmer für einen erfolgreichen Start wissen müssen

Fachbeitrag von Christian Hainsch und Gerhard Zirkel:

Gründen in Indonesien

Indonesien ist mit seinen ca. 245 Millionen Einwohnern auf über 17.000 tropischen Inseln ein interessantes Urlaubsziel, allen voran die Ferieninsel Bali.

Aber Indonesien kann mehr, als nur Touristen zu empfangen.

Das Land verzeichnet seit Jahren ein solides Wirtschaftswachstum und die indonesischen Märkte boomen in vielen Bereichen. Ausländische Investoren sind natürlich willkommen und so bietet Indonesien für innovative Startups und etablierte Unternehmen, welche neue Märkte suchen, gute Chancen auf lukrative Geschäfte.

Der Markteinstieg in Indonesien ist allerdings, sowohl durch die räumliche Distanz aber auch durch ein Gewirr an lokalen Vorschriften und Regularien, nicht immer einfach zu bewerkstelligen. Indonesien ist ein Land voller Lizenzen und Genehmigungen. Das macht es Ausländern nicht leicht, dort aktiv zu werden.

Für ausländische Investoren gibt es im Grunde drei Möglichkeiten in Indonesien lokal zu starten.

Wer dort den Anfang machen und den Markt erkunden möchte, kann natürlich jederzeit mit einem Visum einreisen, um z. B. Messen zu besuchen, oder nach potenziellen Kunden Ausschau zu halten. Dies ist aber nicht immer erfolgversprechend, da in Indonesien Geschäftsbeziehungen auf einem tiefen und langfristigen Vertrauensaufbau beruhen.

Der schnelle Abschluss ist eher selten und eine intensive Beschäftigung mit Markt, Land und Leuten für langfristige und profitable Geschäfte zwingend notwendig.

Ein erster Schritt nach Indonesien

Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Zusammenarbeit mit einem indonesischen Unternehmen, welches bereits Zugang zu Markt und Kunden hat.

Dieses kann beispielsweise als lokaler Vertreter beauftragt werden und so Produkte und Dienstleistungen in Indonesien für Sie anbieten, Verträge anbahnen oder Kunden betreuen und beraten.

Das Repräsentanzbüro

Sind die ersten Kontakte etabliert und Aufträge an Land gezogen, kann ein weiterer Schritt in Richtung lokale Präsenz erfolgen. Dazu bietet Indonesien für ausländische Unternehmen die Möglichkeit, ein lokales Repräsentanzbüro zu eröffnen.

Die Eröffnung ist einfach und günstig, sodass hier keine hohen Anfangsinvestitionen getätigt werden müssen. Eine Repräsentanz bietet die Möglichkeit, lokale Aktivitäten, wie beispielsweise die Arbeit eines Vertreters zu überwachen, oder auch selbst den Markt genauer zu erkunden und Aufträge anzubahnen.

Zu beachten ist dabei, dass die Repräsentanz selbst keine Geschäftsaktivitäten ausführen darf. So dürfen durch Mitarbeiter der Repräsentanz keine Verträge unterschrieben, oder Aufträge ausgeführt werden. Dies muss immer durch das Stammhaus erfolgen. Auch darf die Repräsentanz kein eigenes Einkommen in Indonesien erzielen.

Die eigene Gesellschaft in Indonesien

Der finale Schritt in den indonesischen Markt ist die Gründung einer eigenen Gesellschaft vor Ort. Für ausländische Investoren steht dazu nur eine einzige Gesellschaftsform zur Verfügung, und zwar die sog. PT (Perseroan Terbatas).

Das ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie entspricht in groben Zügen einer deutschen GmbH.

Zur Gründung dieser Gesellschaft werden zwei Anteilseigner (Shareholder) benötigt und sie muss im operativen Geschäft über einen Vorstand und einen Aufsichtsrat verfügen.

Dies muss allerdings nicht zwingend ein großes Gremium sein. Es genügt, wenn jeweils eine Person mit der Aufgabe betraut ist. Einer der Shareholder kann somit als Vorstand fungieren und der andere übernimmt den Aufsichtsrat.

Bei ausländischen Gründern muss zudem vor Gründung geprüft werden, ob der Geschäftssektor lokalen Einschränkungen unterliegt. Indonesien bietet zwar einen generell freien Zugang für ausländische Investoren, regelt aber in bestimmten Bereichen die Höhe ausländischer Anteile.

So darf z. B. ein Hotel mit weniger als 4 Sternen nur mit einem lokalen Anteilseigner gegründet werden. Dieser muss aber mindestens 51% an der Gesellschaft halten. Die Prüfung über die Erlaubnis zum Investment ist immens wichtig, da hiervon die Erteilung der Business License abhängt.

Wurde sichergestellt, dass das Geschäftsfeld keinen Beschränkungen unterliegt, kann mit dem Antrag bei der Investment Behörde zur Erteilung einer Geschäftslizenz (sog. Principle License) begonnen werden. Für die Principle License müssen eine Reihe von Unterlagen und Anträgen bei der Behörde vorgelegt werden.

Dazu gehören unter anderem ein Business Plan, die Satzung des Mutterunternehmens und ein Investitionsplan. Parallel zu diesem Prozess muss ein Antrag auf den Unternehmensnamen in Indonesien gestellt werden.

Da viele der Anträge in indonesischer Sprache oder in einer bestimmten Form eingereicht werden müssen, empfiehlt es sich dringend auf einen fachkundigen Berater zurückzugreifen, welcher bei der Bewältigung des „Unterlagen-Dschungel“ hilft.

Das Minimum Investment

Ein sehr wichtiger Punkt bei einer Geschäftsgründung in Indonesien ist das sog. Minimum Investment. Es legt fest, welche Mindestsumme ein Ausländer investieren muss, um in Indonesien eine eigene Gesellschaft gründen zu können. Die Investment-Regularien sehen dazu ein Mindestinvestment von derzeit 10 Mrd. indonesischer Rupiah (entspricht aktuell etwa 600.000€) vor.

Dieses Investment muss nicht sofort aufgebracht werden. Aber der Investitionsplan muss die Summe über mehrere Jahre (in der Regel 3-5 Jahre) vorsehen. Aus ihr ergibt sich dann das Mindestkapital für die Gesellschaft, welches 25% der Investitionssumme betragen muss, jedoch nicht weniger als 2,5 Mrd. indonesische Rupiah (ca. 150.000€) betragen darf.

Entweder muss das Kapital direkt auf einem indonesischen Bankkonto zur Verfügung gestellt, oder mittels einer notariellen Bescheinigung die spätere Einzahlung bei Gründung bestätigt werden.

Sind all diese Hürden genommen und ist die Principle License erteilt, läuft der Gründungsprozess ähnlich einer GmbH-Gründung in Deutschland. Ein lokaler Notar bestätigt die Unternehmenssatzung. Diese wird bei den einschlägigen Behörden registriert, eine lokale Steuernummer wird beantragt und ein lokales Bankkonto wird eröffnet.

Die Principle License ist für ca. 3 Jahre gültig (abhängig vom Betätigungsfeld). Noch vor Ablauf dieser 3 Jahre muss eine Permanent Business License beantragt werden. Die Erteilung dieser endgültigen Business Lizenz hängt von der Ernsthaftigkeit des Vorhabens ab. So wird z. B. geprüft, ob der Investmentplan eingehalten wurde und ob tatsächlich operatives Geschäft in der Gesellschaft läuft.

Der komplette Gründungsprozess ist langwierig und kann bis zu einem Jahr dauern. Vor der Erteilung der Principle License darf die Geschäftstätigkeit in Indonesien nicht aufgenommen werden. Sind aber alle Lizenzen erteilt, steht guten Geschäften nichts mehr im Wege.

Der Alltag

Das operative Geschäft erfordert allerdings weiterhin die Einhaltung der Spielregeln, speziell der Berichterstattungsregeln. So müssen selbstverständlich Steuererklärungen abgegeben, Personalplanungen genehmigt und auch ein Investment-Reporting erstellt werden.

Auch hier sind die Dienste kundiger Berater sinnvoll, um keinen Termin zu versäumen und den lokalen Compliancestandards zu folgen.

Indonesien ist im großen und ganzen ein sehr interessanter Markt, aber gerade für ausländische Investoren mit einigen Hindernissen und Herausforderungen verbunden. Sind diese Hürden aber erst einmal gemeistert, können Geschäfte in Indonesien durchaus langfristig profitabel sein.

Das leidige Thema „Korruption“

Korruption ist in Indonesien an vielen Stellen anzutreffen. Zwar hat sich dies in den letzten Jahren merklich verbessert, aber ausländische Investoren werden immer noch häufig damit konfrontiert, oder indirekt aufgefordert „Beschleunigungsgebühren“ zu bezahlen. Korruption ist ein Sumpf aus dem man, ist man einmal hingeraten, nicht mehr entkommen kann.

Halten Sie sich von Korruption fern, auch wenn manche Prozesse dann länger dauern. Da es manchmal leider nicht klar ist, was lokale Gebühren sind oder tatsächlich in Richtung Bestechungsgeld geht, empfehlen wir auch hier bei Bedarf einen fachkundigen Berater hinzuzuziehen.

Die Autoren:

Christian Hainsch
Managing Partner Indoconsult www.indoconsult.de

Gerhard Zirkel
Indonesienfan und Betreiber des Indonesien-Portals www.sunda-spirit.com

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