Elterngeld für Selbstständige: Wie Gründer die Förderung nutzen können

Das erste Jahr der Kleinen hautnah miterleben: Auch für Selbständige möglich.

Manchmal geschieht es, was im Plan einer Unternehmensgründung nicht unbedingt enthalten ist: Das Unternehmen ist frisch gegründet und kurz darauf meldet sich Nachwuchs an.

Was eigentlich ein Grund zur Freude ist, birgt für die jungen Eltern natürlich auch eine finanzielle Problematik. Doch auch Gründer können mitunter vom Elterngeld profitieren. Was dabei zu beachten ist und welche Voraussetzungen es gibt, zeigt dieser Artikel. 

Wie funktioniert das Elterngeld für Selbstständige? 

Leider muss an dieser Stelle gesagt werden, dass der Erhalt des Elterngelds für Selbstständige ein wenig komplizierter ist als für Angestellte. Ein Knackpunkt ist, dass bei ihnen nicht einfach das letzte Jahresgehalt genannt werden kann.

Selbstständige sind gut beraten, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, denn die einfache Beantragung ohne Vorwissen und ohne Plan kann dazu führen, dass viel Geld nicht auf das eigene Konto fließt.

Grundsätzlich steht Selbstständigen wahlweise das Elterngeld oder das Elterngeld Plus, welches für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 01.07.2015 gilt, zu.

Nun die Fakten rund um die Berechnung: 

  • Bemessungszeitraum – dieser wird von der Elterngeldstelle ermittelt. Hier gilt, dass bei Selbstständigen, die schon vor der Geburt des Kindes Einkommen aus einer selbstständigen Arbeit erzielten, das letzte Wirtschaftsjahr genutzt wird. Gibt es kein Wirtschaftsjahr, zählt wieder das Jahr vor der Geburt des Kindes. 
  • Gründung – viele Selbstständige gründen nicht zum 01. Januar, sondern mitten im Jahr. Wurde vorher noch Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis bezogen oder arbeitete der Selbstständige in den Anfangsmonaten noch zusätzlich im Angestelltenverhältnis, so zählt das Einkommen natürlich mit dazu. 
  • Verschiebung des Zeitraums – Selbstständige, die aufgrund der Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten konnten oder Einkommensersatzleistungen bezogen, haben unter Umständen die Möglichkeit, einen anderen Bemessungszeitraum anzugeben. 

Es ist an dieser Stelle nicht möglich, die Höhe des vermutlichen Elterngelds vorauszusagen. Doch auch für Selbstständige gelten die Mindest- und Maximalsummen: Mindestens 300,00 Euro werden im Monat gezahlt, maximal gibt es 1.800 Euro monatlich netto.

Wird das Elterngeld Plus bezogen, halbieren sich die Beiträge durch die Verlängerung des Auszahlungszeitraums. 

Wie verhält es sich mit der Selbstständigkeit während des Elterngeldbezugs? 

In vielerlei Hinsicht haben es Angestellte einfacher. Sie können die Elternzeit nutzen und haben weiterhin ein Anrecht darauf, wieder in den Job zurückzukommen. Selbstständige haben diesen Luxus nicht.

Unabhängig von der Betriebsart ist es nicht machbar, dass der Inhaber das Geschäft über die Elterngelddauer schließt oder sich komplett zurückzieht. Zudem gibt es bei Selbstständigen natürlich auch den Fall, dass sie selbst zwar in Elternzeit sind, aber der Betrieb samt Einnahmen weiterläuft.

Theoretisch erwirtschaftet der Selbstständige nun weiterhin Geld, wenngleich er nicht arbeitet.

Weitere Tipps hierzu gibt es bei Elterngeld.de.

Wichtige Aspekte im Überblick: 

  • Erwerbstätigkeit – während des Elterngeldbezugs können Selbstständige arbeiten, doch dürfen dies höchstens 30 Wochenstunden sein. Der Anspruch entfällt ab der 31. Stunde. 
  • Anrechnung – weitere Einnahmen, die ein Selbstständiger durch seinen Betrieb während des Elterngeldbezugs hat, werden auf das Elterngeld angerechnet. Dieser Fall trifft auch zu, wenn das Geschäft tatsächlich geschlossen wurde, ein Kunde aber noch eine alte Rechnung begleicht. 
  • Wie die Anrechnung funktioniert – das Elterngeld wird zunächst auf Grundlage einer Prognose berechnet. Nun wird ermittelt, welche Differenz zwischen vermutetem monatlichen Einkommen und dem durchschnittlichen Einkommen der Bemessungszeit ermittelt. 
  • Anteilige Berechnung – sollte nur einmal Einkommen erzielt werden, so wird diese Einnahme auf alle Elterngeldmonate umgerechnet. Gilt der Betrieb als ruhend und zahlt ein Kunde eine alte Rechnung, so wird dieser Betrag auf das Elterngeld des Monats angerechnet, in dem der Geldeingang kam. 

Tipps rund um das Elterngeld für Selbstständige

Bezüglich der Steuern sind das Elterngeld und auch das Elterngeld Plus steuerfrei. Es werden also keine Steuern auf das Elterngeld selbst erhoben, wenngleich es zur Berechnung des persönlichen Steuersatzes genutzt wird (Progressionsvorbehalt).

Darüber hinaus gilt es insofern als Einnahme, als dass es in die jährliche Freigrenze mit hineinfließt und somit Spielraum für weitere Einkünfte »wegnimmt«.

Für Selbstständige gibt es jedoch Vorzüge des Elterngelds, die wirklich praktisch sind: 

  • Unterbrechung – kein Elterngeld muss am Stück beantragt werden. Für Selbstständige bietet sich die stückweise Nutzung an, denn mit ihr können sie die kritischen Lebensmonate des Kindes mit Elterngeld überbrücken. Das ist oft die Babyzeit, aber auch die Wartezeit auf einen Krippenplatz oder Ähnliches. 
  • Gewinn, nicht Umsatz – für die Anrechnung etwaiger Einnahmen während der Elterngeldzeit wird nur der Gewinn eines Unternehmens genutzt. Sind Einnahmen und Ausgaben identisch, folgt ein Anrechnungsbetrag von 0. Allerdings: Dieser Pluspunkt gilt nur für Einzelunternehmer und Freiberufler, die selbst über ihre Rechnungsstellung bestimmen können. Wer unternehmerisch Bilanz führen muss, hat diesen Vorteil nicht. 
  • Gründungszuschuss – er und das Elterngeld schließen sich nicht gegenseitig aus, der Gründungszuschuss kann sogar während der Elterngeldzeit beantragt werden, sofern die Höchstarbeitsgrenze eingehalten wird. Aber: Es gibt Gerichtsurteile, die eine Anrechnung des Gründungszuschusses auf das Elterngeld vorsehen. Das kann mitunter bedeuten, dass sich das Elterngeld auf den Mindestbetrag reduziert. 

Generell sollten sich werdende Mütter und Väter vor der Beantragung des Elterngelds mit einer sachkundigen Person in Verbindung setzen, damit eine gute Lösung gefunden werden kann. Die selbstständige Beantragung ist zwar möglich, doch unterlaufen hier häufig Fehler, sodass am Ende weniger Geld gezahlt wird, als eigentlich angemessen wäre. 

Fazit – Elterngeld auch als Selbstständiger beantragen

Auch Selbstständige sollten das Elterngeld beantragen. Es steht ihnen zu, denn in vielen Fällen erhalten sie mindestens die 300,00 Euro. Wichtig ist nur, sich umfangreich beraten zu lassen.

Viele Fallstricke lauern und sie bedeuten mitunter, dass am Ende weniger gezahlt wird, als eigentlich möglich wäre. Zudem ist es wirklich nicht erforderlich, die Selbstständigkeit aufzugeben. Wichtig ist nur, die 30 Wochenstunden nicht zu überschreiten.

Natürlich werden eingehende Gelder angerechnet und somit vom Elterngeld abgezogen, trotzdem bleibt unter dem Strich für viele Selbstständige in der Elternzeit dank des Elterngelds mehr auf dem Konto.

Gut ist, sich vorab zu überlegen, ob die Elternzeit dauerhaft oder monatsweise genommen wird. Monatsweise lassen sich die schwierigen Monate bestens bewerkstelligen, während weiterhin gearbeitet werden kann, wenn das Kind anderweitig gut versorgt ist. 

Die Erfahrung der ersten gemeinsamen Zeit ist eine der wertvollsten im Leben.

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

JETZT NICHTS MEHR VERPASSEN!

Die spannendsten Geschäftsideen und noch mehr Wissen gibt es auch direkt per E-Mail.
Trage Dich hier ein und Du bekommst den kostenlosen Newsletter ab sofort monatlich zum mitlesen.

Schreibe einen Kommentar

Cookie Consent mit Real Cookie Banner