Die wichtigste Versicherung die man haben kann: Die Privathaftpflicht

Wer kennt sie nicht, die berühmte Simpsons-Folge, bei Homer Simpson, der größte Tollpatsch unter der Sonne einen Tag ohne Privathaftpflicht auskommen musste? Und dann panisch darauf achten musste, keinen Unsinn anzustellen?

Nicht nur für Homer Simpson ist die Haftpflichtversicherung, die wichtigste Versicherung, die man überhaupt haben kann. Denn egal wie sorgfältig man selbst ist, irgendwann wird immer etwas zu Bruch gehen – und dann muss man den Schaden, den man jemand anderem verursacht hat, ersetzen. 

Doch wer keine Haftpflichtversicherung hat, der muss dafür selbst aufkommen. Und hiervon sind Gründer dann auch nicht gefeit.

Wann springt die Privathaftpflichtversicherung ein?

Auch wenn es natürlich immer unangenehm ist, es kann immer und schnell passieren. Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist der Lack an einem parkenden Auto zerkratzt. Oder man wirft bei einem Besuch bei Freunden eine Vase um. Man stolpert über die Backofentür und sie schließt nicht richtig.

Wer in einer Mietwohnung wohnt, sollte erst recht eine Privathaftpflicht abschließen – denn hier lebt man im Eigentum von jemand anders. Wenn der Parkettboden beispielsweise schon länger nicht mehr versiegelt worden ist, dann ist schnell ein Wasserschaden entstanden, wenn nur eine große Wasserkaraffe vom Tisch fällt. 

Oder Es entsteht Schimmel an der Wand, weil man nicht richtig gelüftet hat, oder, oder, oder. Die Möglichkeiten sind endlos.

In solchen Fällen springt die Haftpflicht ein. Für einen aufs ganze Jahr berechneten wirklich nicht großen Betrag, bietet die Haftpflichtversicherung die Sicherheit, nicht direkt die letzten Barreserven angreifen zu müssen, wenn man als Gründer einen Fehler gemacht hat. 

Wenn jemand anders durch eine eigene Unachtsamkeit zu Schaden kommt, muss man für den Schaden aufkommen – das ist ganz normal und das will man schließlich selbst auch. Denn wer möchte nicht auch den Schaden ersetzt bekommen, welchen jemand anderes verursacht hat?

In diesen Fällen springt die Haftpflichtversicherung ein. Sie regelt den Schadensfall mit den Geschädigten und bezahlt den Schaden – man selbst muss nur den Schaden bei der Versicherung anmelden.

Wie wird ein Versicherungsfall abgewickelt?

Ein Moment nicht aufgepasst, es kracht und schon ist der Schrecken groß – man hat irgendwas kaputt gemacht. Gut, dass man eine Haftpflichtversicherung hat. Dann kann man den Schaden ganz leicht und unkompliziert regulieren.

Heute bietet fast jede Versicherung die Möglichkeit an, einen Schaden Online anzumelden. Hierfür muss man nur seinen Versicherungsschein bereithalten, den man bei Abschluss des Vertrages erhalten hat. Darauf ist die Versicherungsnummer vermerkt und alle Informationen zur Versicherung. Hierzu gehören Informationen zu Selbstbeteiligung oder welche Schäden nicht durch die Versicherung abgedeckt werden.

Wenn man den Schaden online anmelden möchte, gibt man die Versicherungsnummer auf dem Versicherungsschein an, die Informationen zum Geschädigten, beschreibt den Schaden und den Schadenshergang. Dann gibt man noch den Wert der beschädigten Sache an und lädt am im besten Fall noch ein paar Fotos des Schadens hoch. Bei der Angabe, wie teuer die beschädigte Sache oder eine Reparatur ist bzw. sein wird, reicht zunächst auch ein einfacher ein Schätzwert aus.

Wichtig ist, dass der Schaden schnellstmöglich angemeldet wird – noch bevor irgendwelche Schritte zur Behebung des Schadens unternommen werden.

Was muss man bei der Schadensregulierung beachten?

Wenn der Schaden entstanden ist, sollte man nichts überstürzen. Wenn nicht unbedingt nötig, sollte man den Schaden nicht beheben, bevor dieser nicht wenigstens umfassend mit Fotos dokumentiert worden ist. Bei einem Wasserschaden oder ähnlichem, wo schnelles Handeln nötig ist, sollte man natürlich nicht zögern.

Der Schaden sollte also im Optimalfall erst reguliert werden, wenn dieser bei der Versicherung angemeldet worden ist. Gerade wenn es sich um eine höhere Schadenssumme handelt, möchten Versicherungen manchmal den Schaden selbst in Augenschein nehmen oder durch einen Sachverständigen bewerten lassen.

Ist der Schaden also dokumentiert und der Versicherung gemeldet wurden, wird sich diese innerhalb weniger Tage melden. Entweder wird die Versicherung sich direkt mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und mit diesem den Schaden regulieren oder den Schaden mit dem Versicherungsnehmer abwickeln.

Wann lehnen Versicherungen einen Schaden ab?

Versicherungen können nur dann eine Schadensregulierung ablehnen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht hat, oder dieser Schaden im Versicherungsschein ausgeschlossen worden ist. 

Der Versicherungsnehmer hat mit der Versicherung einen Vertrag abgeschlossen – das heißt, selbst wenn die Versicherung den Versicherungsnehmer nicht mehr als Kunde haben möchte, kann sie ihm erst nach der Schadensregulierung kündigen.

Ein anderer Fall ist, wenn der Schaden bereits behoben worden ist, bevor er der Versicherung gemeldet wurde, oder entstanden ist, bevor der Versicherungsschutz bestand.

Als Beispiel: Die Versicherung wurde am 05. März abgeschlossen und festgelegt, dass der Versicherungsschutz ab dem 01. März gilt. Ein Schaden, der im Februar entstanden ist, wird also nicht von der Versicherung reguliert. Wenn der Schaden aber am 02. März entstanden ist, zahlt die Versicherung. Es kann in einem solchen Fall aber der Verdacht des Versicherungsbetrugs entstehen.

Aber Achtung: Wenn ein Schaden erst gemeldet wurde, wenn er bereits repariert wurde, besteht ebenfalls der Verdacht auf Versicherungsbetrug und die Versicherung muss nach geltender Rechtsprechung den Schaden nicht übernehmen, da sie nicht mehr nachvollziehen kann, ob und wenn ja, wie der Schaden überhaupt entstanden ist.

TIPP: Grundsätzlich gilt so viel wie nötig zu versichern, aber so wenig wie möglich.

Welche betrieblichen Versicherungen du als Gründer haben solltest und wie du deine persönliche Arbeitskraft absichern kannst, steht auf anderen Blättern.

DANKE, FÜR‘S ZU ENDE LESEN!

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